Wichtige Änderungen beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln

Herbizide
Zum Schutz des Grundwassers bestehen für einige Herbizide Anwendungsbegrenzungen (Maximalmengen). Die betroffenen Wirkstoffe mit den entsprechenden Auflagen können der Tabelle entnommen werden.

Wirkstoff mit SPe1 Auflage Auflage je ha und Parzelle Mittel (Beispiele) Kultur
Terbuthylazin 1 x in 3 Jahren Lumax, Gardo Gold Mais
S-Metolachlor max. 1'500 g Wirkstoff in 3 Jahren Dual Gold, Lumax Mais, Rüben, Soja, Sonnenblumen, Gemüse
Metazachlor max. 1'000 g Wirkstoff in 3 Jahren Bredola, Trax, Nimbus, Gala Raps, Tabak, Beeren, Gemüse
Chloridazon max. 2'600 g Wirkstoff in 3 Jahren Pyramin DF, Pyrazon Rüben, Randen
Aminopyralid 1 x in 2 Jahren Simplex Wiesen
Petoxamid 1 x in 2 Jahren Successor Mais, Soja, Erbsen, Raps

Die Auflagen haben sofortige Gültigkeit. Die Einhaltung wird ab 2018 rückblickend auf den Einsatz 2016 und 2017 kontrolliert. Der Einsatz vor 2016 wird nicht berücksichtigt.

Schneckenkörner
Max. 700 g des Wirkstoffs Metaldehyd pro ha pro Jahr

Zusätzliche Informationen zu den Pflanzenschutzmitteln und Wirkstoffen finden Sie unter:
www.psm.admin.ch - Pflanzenschutzmittelverzeichnis

Bei Fragen empfehlen wir Ihnen, sich an den kantonalen Pflanzenschutzdienst zu wenden:
www.blw.admin.ch - kantonaler Pflanzenschutzdienst