Fruchtfolge

Betriebe mit mehr als 3 ha offener Ackerfläche müssen für den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) eine Fruchtfolge einhalten. Sie können dabei zwischen der Variante 1 «Anbaupausen» und der Variante 2 «Anzahl Kulturen und Kulturenanteile» wählen.

Neu ist die gewählte Fruchtfolgevariante in Agate unter Programmanmeldung/Allgemein zu erfassen. Als Standard ist Variante 2 hinterlegt. Die Variante, die bei der Betriebsdatenerhebung 2020 eingegeben wird, gilt für die nächsten 5 Jahre.

Die KIP-Richtlinien für den ÖLN erklären auf den Seiten 8 bis 11 die beiden Varianten und ihre Anforderungen.

ÖLN-Richtlinien Vollversion