
Wenn Sie höhere Gewalt geltend machen wollen, müssen Sie innerhalb von 10 Tagen nach Bekanntwerden der zuständigen kantonalen Behörde Meldung machen.
Fänge von Maiswurzelbohrer im Kanton Luzern
Bitte beachten Sie die vom lawa am
22. August 2018 verfügten Massnahmen
Wichtige Änderungen
beim Einsatz
von Pflanzenschutzmitteln!