Weisung Abdrift gilt ab sofort!

Die Weisung zu den Abstandsauflagen für Pflanzenschutzmittel (PSM) wurde überarbeitet. Die neue Weisung gilt ab sofort.

Beim ÖLN gilt es eine 6-Meter-Abstandsauflage zu Gewässern einzuhalten. Viele PSM haben aber zum Schutz von Oberflächengewässern oder Biotopen eine weit grössere Abstandsauflage, die eingehalten werden muss.

Auf der Etikette ist dies mit der Bezeichnung SPe 3: 6m, 20m, 50m oder 100m Abstand vermerkt.

Mit der neuen Weisung können die Abstände zu Oberflächengewässern durch den Einsatz verschiedener driftreduzierter Massnahmen reduziert werden.

Die Weisungen und weitere Informationen (z.B. Düsentabelle) siehe Homepage lawa!
lawa