
Wichtige Änderungen beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
Herbizide
Zum Schutz des Grundwassers bestehen für einige Herbizide Anwendungsbegrenzungen (Maximalmengen). Die betroffenen Wirkstoffe mit den entsprechenden Auflagen können der Tabelle entnommen werden.
Wirkstoff mit SPe1 Auflage | Auflage je ha und Parzelle | Mittel (Beispiele) | Kultur |
Terbuthylazin | 1 x in 3 Jahren | Lumax, Gardo Gold | Mais |
S-Metolachlor | max. 1'500 g Wirkstoff in 3 Jahren | Dual Gold, Lumax | Mais, Rüben, Soja, Sonnenblumen, Gemüse |
Metazachlor | max. 1'000 g Wirkstoff in 3 Jahren | Bredola, Trax, Nimbus, Gala | Raps, Tabak, Beeren, Gemüse |
Chloridazon | max. 2'600 g Wirkstoff in 3 Jahren | Pyramin DF, Pyrazon | Rüben, Randen |
Aminopyralid | 1 x in 2 Jahren | Simplex | Wiesen |
Petoxamid | 1 x in 2 Jahren | Successor | Mais, Soja, Erbsen, Raps |
Die Auflagen haben sofortige Gültigkeit. Die Einhaltung wird ab 2018 rückblickend auf den Einsatz 2016 und 2017 kontrolliert. Der Einsatz vor 2016 wird nicht berücksichtigt.
Schneckenkörner
Max. 700 g des Wirkstoffs Metaldehyd pro ha pro Jahr
Zusätzliche Informationen zu den Pflanzenschutzmitteln und Wirkstoffen finden Sie unter:
www.psm.admin.ch - Pflanzenschutzmittelverzeichnis
Bei Fragen empfehlen wir Ihnen, sich an den kantonalen Pflanzenschutzdienst zu wenden:
www.blw.admin.ch - kantonaler Pflanzenschutzdienst