
Wenn Sie höhere Gewalt geltend machen wollen, müssen Sie innerhalb von 10 Tagen nach Bekanntwerden der zuständigen kantonalen Behörde Meldung machen.
Habe ich bei der Strukturdatenerhebung die richtige Fruchtfolgevariante gewählt?
InformationenMit dem Kontrolljahr 2020 wird das
risikobasierte Kontrollsystem
umgesetzt!