Portrait

1. Allgemeine Informationen zur Firma

Die Qualinova AG erbringt als anerkannte, private Kontroll- und Zertifizierungsstelle unabhängige, kompetente und effiziente Dienstleistungen im ländlichen Raum. Sie bietet Qualitätskontrollen für landwirtschaftliche Produktions- und Anbauformen an und empfiehlt sich als akkreditierte, unabhängige Kontrollstelle nach der Europäischen Norm ISO IEC 17020 (Akkreditierte Bereiche gemäss SIS-Verzeichnis). Ein Auszug aus den verschiedenen Kontrollbereichen zeigt das breite Know-How der Qualinova AG:

  • ÖLN inkl. Gemüse, Erwerbsobstbau, Beeren- und Weinbau
  • Tier- und Gewässerschutz
  • Tierwohlbeiträge (BTS und RAUS)
  • BFF QII
  • Sömmerung
  • Phosphorprojekt* (Seevertrag) und Ressourcenprojekt Stickstoff* (N-Bilanz)
  • Kontrolle über die Hygiene bei Milch, Tierverkehr- und Primärproduktion
  • IP-Suisse (Grundanforderungen, Fleisch, Getreide, Raps usw.)
  • QM-Schweizerfleisch
  • AOP Emmentaler und AOP Sbrinz
  • SwissGAP (Früchte, Gemüse, Kartoffeln) und SuisseGarantie* (Produktion)

(*Programme ohne Akkreditierung nach ISO IEC 17020)

Nebst der Tätigkeit als Kontrollstelle bietet die Qualinova AG Ihre kompetenten Dienste auch in weiteren Bereichen des landwirtschaftlichen Sektors an (Übernahme administrativer Aufgaben mit agronomischem Hintergrund, Bodenprobenentnahme, Begleitung bei Pachtverträgen, Nährstoffbilanzberechnungen, Futterbau- und Alpdüngungsgutachten etc.). Die Qualinova stellt ihr Wissen bei Bedarf auch der landwirtschaftlichen Ausbildung in Form von themenbezogenen Referaten oder Lektionen zur Verfügung.

Das QM-Handbuch und damit das ganze QM-System der Qualinova basieren auf der Norm ISO IEC 17020 und sind für die gesamte Qualinova gültig und verbindlich.

Gegenwärtig umfasst die Tätigkeit der Qualinova jährlich rund 2'500 Betriebskontrollen für den ökologischen Leistungsnachweis des Bundes. Im Auftrag verschiedener privater und öffentlicher Auftraggeber werden zusätzlich ca. 3'000 Betriebskontrollen durchgeführt. Insgesamt werden so pro Jahr ca. 13'000 Kontrollresultate über alle Bereiche erzielt. Der Tätigkeitsbereich der Qualinova erstreckt sich primär auf das Gebiet der Kantone Luzern, Uri und Obwalden. Durch die verlangte Koordination von öffentlichen Kontrollen wird die Position der Qualinova durch die grosse Anzahl akkreditierter Kontrollbereiche (Zusatznutzen unserer Kunden) gestärkt.

Zur Zeit beschäftigt die Qualinova AG ca. 30 Kontrolleure, 2 Mitarbeiter mit spezifischen Aufgaben und 9 Mitarbeiter auf der Geschäfts- und Zweigstelle.

2. Unternehmensgrundsätze der Qualinova AG

Allgemeines

Wir arbeiten nach wirtschaftlichen Grundsätzen und bieten allen Kunden und Auftraggebern gute Dienstleistungen zu vergleichbaren, kostengünstigen Konditionen an.

Management 

Wir gewährleisten unabhängige, effiziente Kontrollen sowie Dienstleistungen mit hoher Sicherheit bezüglich Einhaltung der geforderten Normen und unterstellen sämtliche Tätigkeiten einer laufenden Optimierung.

Vertraulichkeit

Wir wahren die Schweigepflicht.

Kunden & Auftraggeber

Wir berücksichtigen bei unseren Tätigkeiten die Bedürfnisse unserer Kunden und Auftraggeber und pflegen Kontakte zu Marken- und Label-Inhabern sowie weiteren interessierten Kreisen. Wir unterstützen unsere Auftraggeber in organisatorischen Fragen.

Auftragserledigung

Wir behandeln alle Betriebe nach den gleichen Massstäben und streben eine optimale Koordination der Betriebsbesuche an. Wir streben eine zweckmässige Arbeitsmethodik und eine einheitliche Vorgehensweise an.

Personal

Wir beschäftigen genügend qualifiziertes Personal, um die termingerechte Durchführung der Aufträge zu gewährleisten. Wir stellen die Kompetenz des Personals durch eine zweckmässige Aus- und Weiterbildung sicher. Wir behandeln alle Mitarbeitenden nach den gleichen Grundsätzen.

Fehlermeldesystem und interne Audits

Mit einem Fehlermeldesystem werden Nicht-Konformitäten erfasst und angepasste Korrekturmassnahmen getroffen. Mit internen Audits wird die Zweckmässigkeit des QM-Systems regelmässig überprüft. Vorschläge und Anregungen werden evaluiert und ausgewertet.

Externe Überwachung

Durch die regelmässige Überwachung durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS) sowie die Oberkontrollen im Rahmen der jeweiligen Vertragsbestimmungen wird die Qualinova extern durch mehrere Organisationen auf die Erfüllung der Anforderungen überprüft.

3. Kontrollen

Kontrollaufträge

In einem Vertrag werden mindestens die von den inspizierten Betrieben zu erfüllenden Normen, das gegenseitige Informations- und Meldeverfahren, Details betreffend Kontrollverfahren sowie die finanziellen Verbindlichkeiten festgelegt. Dieser Vertrag gilt als Kontrollauftrag. Für jeden Auftrag müssen nach Vorgabe des Auftraggebers die jeweils aktuellen und gültigen programmspezifischen Unterlagen wie Vereinbarungen, Pflichtenhefte, Richtlinien, Anforderungen und Formulare vorhanden sein.

Kontrollplanung

Alle Aufträge werden in die Kontrollplanung aufgenommen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Aufträge überwacht und termingerecht ausgeführt werden.
Die Kontrollplanung basiert auf den Kontrollaufträgen und liegt in der Verantwortung der Kontrollleitung. Dabei wird darauf geachtet, dass

  • jedem Kontrollauftrag Kontrolleure mit der nötigen Sachkompetenz zugeteilt werden
  • die zu kontrollierenden Betriebe in der Regel nicht während zwei aufeinander folgenden Jahre vom gleichen Kontrolleur besucht werden
  • Beziehungen zwischen Kontrolleur und kontrolliertem Betrieb, die das Kontrollergebnis beeinflussen könnten, ausgeschaltet werden
  • alle Programme termingerecht und nach Möglichkeit in nur einem Kontrollgang kontrolliert werden

Beurteilung der Kontrollergebnisse

Die Kontrollleitung überprüft und beurteilt die von den Kontrolleuren eingereichten Inspektionsberichte stichprobenweise und veranlasst gegebenenfalls Nachkontrollen. Sie stellt sicher, dass die Kontrollergebnisse gemäss dem im Kontrollauftrag festgelegten Verfahren weitergeleitet werden.

Überprüfung der Kontrolltätigkeit

Die praktische Kontrolltätigkeit der Kontrolleure wird durch den Kontrollleiter oder einen von ihm bestimmten Fachmann regelmässig überprüft. Dabei werden neben der fachlichen Kompetenz das methodische Vorgehen bei der Kontrolle sowie Auftreten und Fragetechnik des Kontrolleurs beurteilt.

Allgemeine Informationsschrift der Qualinova AG, Stand Januar 2011

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