Futterbaugutachten

Auf Betrieben mit einem hervorragenden Futterbau können höhere Erträge erreicht werden, als in der Wegleitung Nährstoffbilanz/Futterbilanz des Kantons Luzern max. zugelassen sind. Betriebe, welche höhere Erträge geltend machen wollen, können dies mit dem Formular "Futterbaugutachten" dokumentieren.

Die Anmeldefrist für Futterbaugutachten 2019 endet am 1. Mai 2019.

Bei Betriebsumstellungen oder Betriebsleiterwechsel müssen bestehende Futterbaugutachten erneuert werden.

Gesuch Futterbaugutachten