Gülletermin 2019 auf Grünland für Seevertragsbetriebe verlängert

Durch die Niederschläge der letzten Tage sind viele Böden durchnässt. Ein Gülleaustrag bei diesen Verhältnissen kann zu Schäden am Boden führen. Gemäss Wetterprognosen zeichnet sich kein Wetterumschlag ab. Deshalb wird der Endtermin für das Ausbringen der Gülle auf Grünland auf den 30. November 2019 verlängert.

WICHTIG: Gülle darf nur ausgebracht werden, wenn der Boden diese auch aufnehmen kann. Im Falle von Nässe, Schnee oder gefrorenem Boden ist das Ausbringen von Gülle grundsätzlich untersagt.